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Endlich ist es soweit: Der Mietvertrag der neuen Wohnung ist unterschrieben, die alte Wohnung gekündigt und der Umzug kann geplant werden. Allerdings ist Deutschland aktuell noch immer stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen, sodass der Alltag von großen Einschränkungen bestimmt wird.

Zum Beispiel dürfen Haushalte zu weiteren Personen nur beschränkte Kontakte pflegen. Auf die Umzugsplanung wirkt sich dies natürlich besonders stark aus. In diesen Zeiten ist es daher empfehlenswert, die Dienste eines kompetenten Umzugsunternehmens in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise wird so das Corona-konforme und preiswerte umziehen mit Paultrans Umzügen ohne Probleme möglich.

Welche Dinge generell bei einem Umzug in Corona-Zeiten zu beachten sind, zeigt der folgende Artikel.

Das Ansteckungsrisiko bei einem Umzug

Natürlich gestaltet sich das Risiko für eine Ansteckung bei einem Umzug nicht höher oder niedriger als in sonstigen Alltagssituationen. Daher gilt es unbedingt, die vorgeschriebenen Hygieneregeln einzuhalten. In der Praxis bedeutet dies, keine Hände zu schütteln, mit den Händen nicht das Gesicht zu berühren, Abstand zu halten und die Hände regelmäßig sorgfältig zu waschen.

Soweit es möglich ist, sind Möbel einzeln zu tragen. Handelt es sich um sehr schwere und große Stücke, kann der Abstand ohnehin in der Regel eingehalten werden. Darüber hinaus helfen auch Handschuhe, das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Werden die Umzugskartons neu angeschafft, sollten sich auf diesen normalerweise keine Erreger befinden, das gleiche gilt für Kartons, die über die letzten Jahre auf dem Dachboden oder im Keller gelagert wurden. Jedoch ist es sinnvoll, die Möbel vor dem Umzug mit Haushaltsreiniger abzuwischen, um kein Risiko einzugehen.

Sind private Umzugshelfer erlaubt?

Grundsätzlich ist es aktuell erlaubt, dass Privatpersonen bei einem Umzug helfen. Allerdings sind dabei Einschränkungen zu beachten. Die präzisen Regelungen zu den geltenden Kontaktbeschränkungen hängen immer von dem jeweiligen Inzidenzwert ab.

Jedoch dürfen alle Personen, die im selben Haushalt leben, sowie professionelle Umzugsunternehmen den Umzug immer begleiten. Falls Zweifel bestehen, sollten sich Umzugswillige im ersten Schritt bei dem zuständigen Ordnungsamt informieren. Die geltenden Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern müssen jedoch in allen Fällen zwingend eingehalten werden.

Halteverbotszonen beantragen

Werden für den privat gemieteten Transporter oder den Umzugswagen des Umzugsunternehmen Halteverbotszonen vor der alten und der neuen Wohnung benötigt, könnte die rechtzeitige Beantragung an der aktuellen Überlastung der Behörden scheitern.

Daneben führen die Ausgangsbeschränkungen, die in vielen Städten und Kommunen aktuell gelten, dazu, dass in den Wohngebieten mehr Fahrzeuge als üblich abgestellt werden. Falls möglich sollten die entsprechenden Fahrzeugbesitzer darauf hingewiesen werden, dass ein Umzug ansteht und die Bitte vorgebracht werden, die Parkfläche für den Transporter freizumachen. Schließlich kommt es in der aktuellen Situation in allen Bereichen verstärkt auf eine gegenseitige Unterstützung an.

Überlastung der Ämter

Personen in Deutschland, die in eine neue Wohnung ziehen, müssen die entsprechende Ummeldung innerhalb einer Frist von zwei Wochen vornehmen. Außerdem können Sonderkündigungsrechte bei Internet- oder Stromanbietern nur mit einer entsprechenden Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes in Anspruch genommen werden.

Allerdings sind aktuell viele Ämter geschlossen oder zumindest stark überlastet. Jedoch kann der Wechsel des Wohnorts beispielsweise ersatzweise auch durch die Kündigungsbestätigung des alten Mietvertrages oder den neuen Mietvertrag nachgewiesen werden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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