
Die Pflegeversicherung, sowohl für privat Krankenversicherte als auch für gesetzlich Krankenversicherte, ist Pflicht. Dabei wird die Pflegeversicherung stets an die Krankenversicherung angeknüpft. Der Sinn hinter der Pflegeversicherung ist die Absicherung von betroffenen Menschen zum Schutz vor finanziellen Risiken, wenn sie pflegebedürftig werden – und das kann sowohl Jung als auch Alt betreffen.
Die Leistungen der Pflegeversicherungen richten sich nach den ermittelten Pflegegrad, wobei es die Pflegestufen 1 bis 5 gibt. Pflegestufe 1 ist dabei die niedrigste. Vom vollen Umfang der Pflegeversicherungsleistung profitieren Menschen ab dem Pflegegrad 2 in Form von Sach- und Geldleistungen, auf die wir weiter unten noch genauer eingehen werden.
Der Pflegefall tritt ein, wenn die Selbständigkeit einer Person durch gesundheitliche Einschränkungen so beeinträchtigt ist, dass diese auf Hilfe angewiesen ist. Mit einem Begutachtungsverfahren wird die Pflegestufe ermitteln.
Eine Art Sonderstatus bildet die Gruppe der Beamten, beispielsweise Polizisten. Sie sind krankenversichert über die Heilfürsorge, die staatlich getragen wird.
Die Heilfürsorge für Beamte umfasst analog zur Krankenversicherung ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen und Krankenhausaufenthalte sowie Medikamente und Hilfsmittel. Aber: An diese Heilfürsorge kann keine Pflegeversicherung angedockt werden, da Heilfürsorge staatliche finanziert wird. D. h. für Polizisten, dass sie eine getrennte Versicherung abschließen müssen. Dabei kommt die Anwartschaftsversicherung ins Spiel, die zusammen mit der Pflegeversicherung abgeschlossen wird.
Wo kann ich mich über Pflegeversicherung informieren?
Informationen gibt Bundesgesundheitsministerium auf deren offiziellen Website heraus. Direkter Ansprechpartner gibt es bei den Pflegekassen selbst. Auch Verbraucherzentralen können bei Fragen zur Pflegeversicherung weiterhelfen.
Leistungen der Pflegeversicherung
Prinzipiell sind die Leistungen der Pflegeversicherung für alle gleich – ob privatversichert, gesetzlich versichert oder im Sonderfall für Beamte.
Wir haben einige typische Leistungen zusammengefasst.
Zu den Pflegesachleistungen gehört die Unterstützung durch anerkannte Pflegedienste. Es handelt sich dabei um die Leistung von Einrichtungen und Unternehmen, die ein Zulassung von der Pflegeversicherung haben und bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.
Die direkte monetäre Hilfe kommt durch das Pflegegeld zustande. Hierbei werden die pflegenden Angehörigen finanziell unterstützt. Das Pflegegeld gibt es ab Pflegestufe 2.
Benötigt der Pflegebedürftige Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten etc. werden diese von der Pflegeversicherung leihweise oder dauerhaft zur Verfügung gestellt. Zudem gibt es Zuschüsse für Verbrauchsmaterialien, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und ähnliches.
Da Pflegebedürftige oftmals nicht mehr den Haushalt führen können (die Gründe sind verschieden: Alter Behinderung, Krankheit), wird eine Hilfe zur Verfügung gestellt. Zu den Leistungen für den Haushalt gehören beispielsweise der Einkauf von Lebensmittel, Zubereiten von Mahlzeiten, Saubermachen der Wohnung und Unterstützung und Begleitung bei Arztbesuchen.
Eine weitere Leistung, die vor allem Angehörige zugutekommt, sind Pflegekurse. Dort lernen Angehörige, aber auch ehrenamtliche Pfleger, die Grundlagen der Pflege, sowie alles über die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen. Auch rechtliche und organisatorische Aspekte werden in den Kursen vermittelt. Der Praxisteil der Pflegekurse dreht sich unter anderem um Notfallmaßnahmen und rückenschonendes Arbeiten. Zudem bekommen die Pfleger im Kurs psychologische Unterstützung und lernen, wie man Stress bewältigt und emotionale Belastungen reduziert. Der Austausch untereinander im Pflegekurs ist Goldwert.
Zusammenfassend können wir sagen, dass die Säule der Pflegeversicherung bei den Sozialversicherungen eine wichtige Rolle zuteil kommt. Sie bietet die benötigte Unterstützung und finanzielle Absicherung, sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den Pflegeden. Betroffene soll möglichst weiter selbstbestimmt leben können.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)