Pflegebedürftige Menschen sind in verschiedenen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen. Daher stehen Ihnen vielfältige Unterstützungen von der Pflegekasse zu. Doch zahlt die Pflegekasse auch Umzugskosten?
Dann zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss
Die Pflegekasse übernimmt Kosten, die die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen verbessern oder erhalten. Das bezieht sich ebenfalls auf Umzüge. Es werden folglich alle Umzüge von der Pflegekasse bezuschusst, die die Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person erhalten und fördern. Durch einen Umzug sollte die Pflege im häuslichen Umfeld auch in Zukunft gewährleistet sein.
Daher spielt Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder der Umzug vom Obergeschoss in eine barrierefrei zugängliche Wohnung wird vom Zuschuss umfasst. Entscheidet man sich dafür, umzuziehen, um die Versorgungsmöglichkeiten zu verbessern, so wird auch hier ein Zuschuss ausgezahlt. Pflegebedürftige Personen, die sich für einen neuen Wohnort in der Nähe pflegender Angehöriger entscheiden oder sogar in das betreute Wohnen ziehen, haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse.
Höhe des Zuschusses
Der tatsächlich ausgezahlte Zuschuss orientiert sich an den nachweisbaren Kosten bei einem Privatumzug und auch an den Kosten für ein Umzugsunternehmen. Bei einem Umzug mit einer pflegebedürftigen Person wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 Euro ausgezahlt. Wohnen in einem Haushalt zwei oder mehr Personen mit einem Pflegegrad, so erhöht sich der mögliche Kostenzuschuss um 4.000 Euro pro Person.
Damit die Kostenübernahme erfolgt, muss die Pflegebedürftigkeit jeder Person anerkannt sein. Erforderlich ist mindestens der Pflegegrad 1. Die Kostenübernahme muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Eine Genehmigung erfolgt nach einer Überprüfung des Sachverhalts und der neuen Wohnung. Diese muss als geeignet für den Pflegebedürftigen eingestuft werden.
Pflege im Alltag erleichtern
Je nach gesundheitlichem Zustand und Pflegegrad der betroffenen Person ist es nicht immer möglich, die Selbstständigkeit im Alltag zu gewährleisten. Ändert sich der Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person, so können veränderte körperliche Ansprüche einen Umzug erforderlich machen. Dann steht im Zentrum nicht die Selbstständigkeit des Betroffenen, sondern die Möglichkeit, die Person im häuslichen Rahmen zu pflegen. Die Pflege kann durch qualifiziertes Personal oder auch durch Angehörige erfolgen.
Eine Pflegekasse entscheidet in jedem Einzelfall, ob ein Wechsel der Wohnung ausreichend Argumente liefert, um bezuschusst zu werden. Ein Wohnungswechsel sollte im Einzelfall als Wohnumfeld verbessernde Maßnahme anerkannt werden. Wird die pflegende Person durch den Umzug entlastet? Oder ist sogar die selbstständige Lebensführung wieder möglich? In einigen Fällen ist es ratsam, die alte Wohnung umzubauen. Das ist jedoch nicht immer möglich oder nicht sinnvoll. Wohnt man aktuell beispielsweise zur Miete, so ist es ohne Erlaubnis des Vermieters nicht möglich, die Wohnung barrierefrei umbauen zu lassen.
Antrag stellen und Nachweise einreichen
Es ist möglich, den Umzugszuschuss formlos zu beantragen. Im Laufe des Antrages müssen jedoch Nachweise über die genaue Kostenhöhe eingereicht werden. Die Pflegekasse prüft den Zustand der aktuellen Wohnung und auch die Gegebenheiten am neuen Wohnort. Als Nachweise dienen Kostenvoranschläge und weitere schriftliche Belege. In der folgenden Einzelfallprüfung entscheidet der Sachbearbeiter darüber, ob der Umzug im Alltag zu weniger Unfällen führt und das Leben des Betroffenen verbessert.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)