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In der Vergangenheit war es nicht immer eindeutig, ob Produkte, die CBD enthalten, in der EU nun wirklich legal sind. Für zusätzliche Unsicherheiten bei den Verbrauchern sorgten daneben einige Gesetzesänderungen hinsichtlich der rechtlichen Einordnung von CBD.

Allerdings erlebt das Cannabidiol bereits seit einigen Jahren einen regelrechten Boom, sodass klare gesetzliche Regelung dringend nötig wurden. Die rechtlichen Vorschriften sind inzwischen endlich geklärt: Das CBD wurde für seine orale Anwendung in die Kategorie Novel Food eingeordnet.

Somit ist mittlerweile auch der Kauf von CBD Hasch in Deutschland legal möglich. Mehr zu den positiven Auswirkungen von CBD Hasch finden Interessierte hier. Sowohl die Verbraucher als auch die Hersteller müssen dennoch bestimmte Richtlinien bei dem Umgang mit den CBD-Produkten beachten.

Die Gesetzeslage zum CBD vor den aktuellen Änderungen

Seit dem Jahr 1962 galt Cannabis als Suchtstoff der höchsten Gefahrenklasse. Geregelt wurde dies im Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen. Aus dieser Regelung wurde abgeleitet, dass auch CBD-Extrakte in Kosmetika und Lebensmitteln verboten sind.

Mit einem Urteil aus dem Jahr 2020 wurde CBD, welches auf natürlichem Wege gewonnen wird, durch den Europäischen Gerichtshof jedoch von der Einstufung als Betäubungsmittel befreit. Begründet wurde das Urteil primär damit, dass von dem CBD keine psychoaktive Wirkung ausgeht. Das Urteil des EuGH führte dazu, dass auch die Vereinten Nationen Cannabis im Bereich der Suchtmittel der niedrigsten Gefahrenklasse zuordneten – die gleiche Empfehlung gab ebenfalls die WHO. Dies ebnete den Weg zur Legalisierung des CBD. 

Heute zählen Produkte, die CBD enthalten, zu den Novel Food-Produkten beziehungsweise zu der Kategorie der Nahrungsergänzungsmittel. In Europa setzen daher besonders viele Unternehmen auf Lebensmittel mit CBD. Allerdings dürfen die jeweiligen Produkte den maximalen THC-Grenzwert nicht überschreiten. Dieser beträgt in Deutschland 0,2 Prozent. In anderen EU-Staaten weicht dieser teilweise ab.

Legalisierung von CBD in Kosmetikprodukten

Kürzlich erfolgte neben dem wegweisenden Urteil des EuGH ebenfalls ein Vorschlag der EIHA hinsichtlich der rechtlichen Einordnung von CBD. Daraufhin wurde von der EU beschlossen, ab dem Februar des Jahres 2021 auch die Verwendung von CBD in Kosmetikartikeln zu legalisieren – und dies in allen Mitgliedstaaten.

In Deutschland verhält sich die aktuelle gesetzliche Lage demnach so, dass CBD-Produkte vollkommen legal eingekauft und verkauft werden dürfen, vorausgesetzt ihr Gehalt an THC liegt unterhalb der Grenze von 0,2 Prozent.

Das ist bei unverarbeiteten CBD-Produkten zu beachten

Hinsichtlich der Legalität der Produkte ist allerdings noch ein weiteres Kriterium zu berücksichtigen. Ein besonderer Fall besteht so in dem Handel mit unverarbeiteten CBD-Produkten. Zu diesen zählen etwa CBD-Blüten. Die Verwendung der Hanfprodukte ist ausschließlich zu wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken erlaubt.

Ein Missbrauch zu Rauschzwecken ist stets auszuschließen. Dies ist bei verarbeiteten CBD-Produkten nach der aktuellen gesetzlichen Auffassung der Fall. Doch: Sogar wenn unverarbeitete CBD-Produkte einen THC-Gehalt unterhalb von 0,2 Prozent aufweisen, gestaltet sich die Sachlage in dieser Kategorie anders.

Die CBD-Blüten würden so weiterhin als illegal gelten. Dennoch findet in der Praxis ihr Verkauf in den CBD-Shops recht häufig statt. Laut Expertenmeinungen ist es nämlich auch bei diesen Produkten ausgeschlossen, sie zu Rauschzwecken zu missbrauchen. Daneben entscheiden ohnehin stets die Endkunden über den Nutzungszweck. Es existieren zudem weitere Gesetze, die bei dem Handel mit CBD-Blüten von Bedeutung sind. Eine Rolle spielt es so etwa, welche Mengen die Endverbraucher besitzen. Die gestatteten Höchstmengen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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