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Qualifikationen und Voraussetzungen für eine sichere Überprüfung

Elektronische Geräte sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Doch wie selbstverständlich angenommen werden kann, gibt es Risiken. Denn defekte Geräte können Brände, Stromschläge und andere Gefahren verursachen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Sicherheit elektrischer Geräte regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen. Aber wer darf die Prüfung elektrischer Geräte durchführen? Dieser Artikel nimmt Bezug auf diese Fragestellung, und befasst mit der Personengruppe, die zur Inspektion elektrischer Geräte berechtigt sind. Außerdem werden alle Anforderungen dargelegt, die erfüllt werden müssen, um sicher und verantwortungsvoll eine Prüfung an elektrischen Geräten vorzunehmen.

Besonders bei elektrischen Geräten geht Sicherheit vor!

Ob zu Hause, in der Industrie oder im öffentlichen Bereich, erleichtern elektrische Geräte uns das Leben. Jedoch sind auch Risiken damit verbunden. Defekte Geräte können Brände, Stromschläge und andere Gefahren verursachen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Sicherheit elektrischer Geräte regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen. Doch wer darf diese Prüfungen durchführen? In Deutschland ist dies in der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ geregelt. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist ein Zusammenschluss einer privaten Berufsgenossenschaft und eines öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträgers. Nach dieser Vorschrift müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Änderung oder Instandsetzung auf ihre Sicherheit geprüft werden.

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt außerdem vor, dass die Prüfungen von einer Elektrofachkraft oder einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden muss. Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und dadurch mögliche Gefahrenquellen erkennen kann. Sie kann auch elektrische Anlagen und Geräte installieren, in Betrieb nehmen, warten und reparieren.

Auch wenn Sie keine Elektrofachkraft sind, müssen Sie eine entsprechende Ausbildung absolvieren, bevor Sie eine Prüfung an elektrischen Geräten vornehmen dürfen. Verschiedene Institutionen und Einrichtungen bieten diesbezüglich regelmäßig Schulungen und Lehrgänge an. Demnach lässt sich zusammenfassend sagen, dass nur Elektrofachkräfte oder dafür ausgebildete Personen elektrische Betriebsmittel prüfen dürfen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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