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Autoleasing als sinnvolle Alternative zum Neukauf

Einen Neuwagen zu fahren ist der Wunsch vieler Menschen. Nicht jeder ist allerdings bereit, dafür den vollen Kaufpreis zu zahlen oder einen Kredit aufzunehmen. Ein Auto zu leasen kann in diesen Fällen eine sinnvolle Alternative sein.

Anstatt den vollen Kaufpreis für einen Neuwagen zu bezahlen beziehungsweise diesen zu finanzieren, wird bei dem Autoleasing eine monatliche Leasinggebühr fällig. Ein Auto zu leasen ist also so etwas ähnliches, wie es zu mieten. Üblicherweise werden Leasingverträge für festgelegte Zeiträume von zwei oder vier Jahren abgeschlossen. Während dieser Zeit kann der Leasingnehmer das Auto in vollem Umfang nutzen. Tatsächlicher Eigentümer des Fahrzeugs bleibt allerdings der Leasinggeber.
Anschließend wird das Auto wieder an den Leasinggeber zurückgegeben. Es muss sich also nicht um einen eventuellen Weiterverkauf gekümmert werden.

Ein Auto zu leasen, anstatt es zu kaufen, kann also dann sinnvoll sein, wenn ein zeitlich begrenzter Bedarf an einem Fahrzeug besteht. Aufgrund der festgelegten Leasingzeiträume besteht ein hohes Maß an Planungssicherheit.
Zudem bietet das Leasing von Autos die Möglichkeit, immer ein aktuelles Modell zu fahren. Dadurch und durch die Möglichkeit, bei Abschluss eines nachfolgenden Leasingvertrags auf ein anderes Fahrzeug zu wechseln, entsteht ein hohes Maß an Flexibilität.

Die monatlich zu entrichtende Leasinggebühr orientiert sich an der Art und der Ausstattung des gewünschten Fahrzeugs. Auch die Zahl der während des Leasingzeitraumes zurückgelegten Kilometer und der allgemeine zustand nach Ende des Leasingvertrages sind für die Kosten des Leasings entscheidend.
Meist wird bei Abschuss eines Leasingvertrages eine Anzahlung fällig. Auch diese kann, je nach gewähltem Fahrzeug unterschiedlich hoch ausfallen.
In bestimmten Fällen, beispielsweise bei besonders guter Bonität des Leasingnehmers oder im Rahmen von Sonderaktionen kann es auch vorkommen, dass diese Anzahlung entfällt.

Es wird zwischen unterschiedlichen Leasingmodellen unterschieden. Die beiden gängigsten Modelle stellen das Kilometerleasing und das Restwertleasing dar.

Bei dem Kilometerleasing wird im Vorfeld die Zahl der Kilometer festgelegt, die während des Leasingzeitraumes mit dem entsprechenden Fahrzeug zurückgelegt werden kann. Wird dieser Wert während der Leasingdauer überschritten, muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten. Bei Unterschreiten der vereinbarten Kilometeranzahl kann es zu einer teilweisen Rückerstattung kommen.

Im Rahmen des Restwertleasings wird bei Abschluss des Leasingvertrages der zu erwartende Restwert des Autos bei der Rückgabe an den Leasinggeber geschätzt. Bei Ablauf der Vertragslaufzeit wird der geschätzte Restwert mit dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs verglichen. Liegt der tatsächliche Wert über dem zu Beginn geschätzten Wert, so kann es zu Rückzahlungen kommen. Liegt der Wert des Fahrzeugs am Ende der Leasingdauer unter dem geschätzten Wert, kann einen Nachzahlung fällig werden.
Auch bei dieser Form kann eine bestimmte, maximal zu fahrende Kilometeranzahl festgelegt werden. In diesem Fall ist die Zahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer allerdings nicht ausschlaggebend für eine eventuelle Rückzahlung. Vielmehr dient die gesetzte Kilometergrenze der Ermittlung des nach Überschreiten dieser Grenze zu erwartenden Restwert.

Alternativ zum Abschluss eines neuen Leasingvertrages besteht außerdem die Möglichkeit, einen bestehenden Leasingvertrag zu festgelegten Konditionen zu übernehmen. Bei der sogenannten Leasingübernahme fällt in der Regel keine zusätzliche Abschlussgebühr mehr an. Allerdings ist die Übernahme eines Leasingvertrages und der damit verbundene Wechsel des Leasingnehmers nicht immer ohne Weiteres möglich. Der Leasinganbieter muss mit der Übernahme einverstanden sein und dieser zustimmen.

Es kann sich also durchaus lohnen, bei der Suche nach einem neuen Fahrzeug auch die Möglichkeit des Autoleasings in Betracht zu ziehen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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