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Viele Menschen müssen in Deutschland von Hartz IV Leben, doch nur wenige sind mit den Leistungen von der Arbeitsagentur vertraut. In diesem Text wird veranschaulicht, was genau die Leistungen beinhalten.

Die folgenden Leistungen wären:

Wenn die Arbeitslosigkeit eintritt, muss man wissen, wie es mit den Finanzen weitergehen soll. Schließlich bezahlen sich die Rechnungen nicht von selbst. Die Hartz IV Leistungen befassen sich grundsätzlich mit dem monatlichen Regelsatz und übernehmen auch die Kosten der Unterkunft. Wer schwanger oder alleinerziehend ist, kann monatlich sogar einen Mehrbedarf erhalten. Meistens greift hier der Jobcenter mit der Finanzierung unter die Arme. Der Regelsatz wurde 2021 um 14 Euro auf 446 Euro erhöht. Wer also in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann jeweils bis zu 402 Euro bekommen. Minderjährige Angehörige erhalten nach § 23 SGB II zusätzlich Sozialgeld.

Generell werden alle notwendigen Umkosten wie Getränke, Lebensmittel, Pflegeprodukte, Haushaltsstrom, Telefon und Kleidung von Hartz IV übernommen. Heizung und die Mietkosten werden zusätzlich ausbezahlt. Einen Mehrbedarf können auch Menschen mit einer Behinderung beantragen, da deren gesundheitliche Ausgaben höher sind. Viele brauchen eine kostenaufwändige Ernährung oder haben andere unabweisbare Bedarfe, die vom Staat finanziert werden müssen. Sogar für Warmwasser steht einem ein Mehrbedarf zu. Arbeitslosengeld II ist eine andere Formulierung für Harte IV und ist nur arbeitsfähigen Hilfsbedürftigen ab einem Alter von 15 Jahren gestattet. Alle Kinder, die unter 15 Jahre sind, erhalten Sozialgeld.

Eine weitere Leistung ist die Erstausstattung, wenn die betroffene Person ein Kind gebärt oder in eine neue Wohnung zieht.

Wer in die Rente geht und keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II hat, kann eine Grundsicherung im Alter beantragen.

Wenn die Betroffenen nicht mehr arbeitsfähig sind, erhalten diese eine Erwerbsminderung. Diese tritt ein, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten aufgrund einer Krankheit oder anderen Gründen.

Wie läuft das mit der Auszahlung?

Es gibt einen Überweisungskalender mit Wahlterminen für das Arbeitslosengeld II. Die Leistungen müssen immer im Voraus schon gezahlt werden, damit die Bedarfsdeckungsfunktion zur Sicherung der Lebensunterhaltskosten gewährleistet werden kann. Die Auszahlungstermine sind immer am ersten Werktag des Monats. Ein voller Monat wird mit 30 Tagen gerechnet und damit die Berechnungen nicht zu kompliziert werden, werden die Leistungen für den ganzen Monat bezahlt.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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