Abrechnung für Zahnärzte – was dürfen sie berechnen
Was Zahnärzte abrechnen dürfen, ist in den zwei Gebührenordnungen BEMA und GOZ klar geregelt. Allerdings führt das zweigleisige Honorarsystem nicht nur bei Patienten und Patientinnen regelmäßig zur Verwirrung. Und manchmal lassen sich erbrachte Leistungen sogar nach einer dritten Gebührenordnung, der GOÄ, abrechnen.
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