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Wunschkennzeichen weisen häufig einen Bezug zu dem Geburtsdatum oder dem Namen des Fahrzeughalters auf. Andere Kennzeichen sind durchaus auch in der Lage, ein Schmunzeln zu entlocken, wie beispielsweise OCH-NE oder HE-XE.

Ein personalisiertes Kennzeichnen nutzen Unternehmen dagegen gerne auch für die Zuordnung in ihrem Fuhrpark oder zu Marketingzwecken. Ein persönliches Nummernschild hebt in jedem Fall die Individualität des Halters des Fahrzeuges hervor und lässt sich darüber hinaus einfacher im Gedächtnis behalten.

Doch was muss bei der Wunschkennzeichen-Reservierung eigentlich beachtet werden? Der folgende Artikel erklärt es.


Gestaltungsspielraum bei dem Wunschkennzeichen

Aus der sogenannten Erkennungsnummer und dem Unterscheidungszeichen können bei dem standardmäßigen deutschen Nummernschild vielfältige personalisierte Kombinationen gebildet werden. Der Zulassungsbezirk wird dabei durch das Unterscheidungszeichen angegeben und kann bis zu drei Buchstaben umfassen – dieses Ortskürzel lässt sich nicht verändern.

Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten beschränken sich daher auf die folgende Erkennungsnummer des Kennzeichens. Diese setzt sich aus bis zu zwei Buchstaben – ohne Umlaute – und bis zu vier Ziffern zusammen, bei denen die Null nicht an der ersten Position stehen darf. Inklusive des Unterscheidungszeichens darf das Nummernschild insgesamt nicht mehr als acht Stellen aufweisen.

Ist bei dem Wunschkennzeichen alles erlaubt?

Die Regelungen dazu, welche Kombinationen auf dem Nummernschild erlaubt sind, unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Abkürzungen, welche einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellen, dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Dies wird durch den Paragraf 8 Absatz 1 der FZV, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, geregelt.

Daneben sind Buchstabenkombinationen, die einen Zusammenhang zu dem Nationalsozialismus aufweisen, wie SS, SA, NS, KZ, HJ oder AH in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Das gleiche gilt für Abkürzungen, einzelne Wörter oder Buchstabenkombinationen, wie beispielsweise N-SU, N-PD oder HE-IL. Eine derartige Kombination der Buchstaben darf insbesondere nicht mit den Zahlen 88 oder 18 genutzt werden, die für Heil Hitler beziehungsweise Adolf Hitler stehen.

In der Regel kann kostenlos auf der Webseite des Bürgerbüros oder der lokalen Kfz-Zulassungsbehörde geprüft werden, ob die gewünschte Zahlen- und Buchstabenkombination noch verfügbar und unproblematisch ist. Dort kann das Wunschkennzeichen in vielen Fällen auch sofort beantragt werden.

Reservierung des Wunschkennzeichens

Bei dem zuständigen Bürgerbüro beziehungsweise der Kfz-Zulassungsstelle kann das Wunschkennzeichen bis auf einzelne Ausnahmen online, telefonisch und persönlich für einen bestimmten Zeitraum reserviert werden. Dabei erfolgt die Reservierung ausschließlich auf Namen und Anschrift des zukünftigen Halters des Fahrzeuges.

Wie lange das Kennzeichen dabei reserviert werden darf, hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel beträgt die mögliche Reservierungsdauer zehn bis 90 Tage. In einigen Ausnahmefällen kann diese jedoch auch länger ausfallen.

Zum Beispiel ist in Berlin eine Reservierung des Wunschkennzeichens für zwei Monate möglich, in Hamburg für zwei Wochen und in Augsburg sogar für ein Jahr, wenn die Reservierung online erfolgt ist. Gegen die Zahlung einer Gebühr kann die Dauer der Reservierung häufig auch verlängert werden. Detaillierte Informationen dazu sollten bei der lokalen Zulassungsstelle erfragt werden.

Kennzeichenreservierung nach Abmeldung des Fahrzeuges

Wurde das Fahrzeug abgemeldet und soll bald wieder angemeldet werden, beträgt die Reservierungsdauer für das Kennzeichen maximal zwölf Monate – Kosten werden für diese nicht fällig.

Wird auf das zuvor genutzte Wunschkennzeichen später ein anderes Fahrzeug angemeldet, beträgt die Reservierungsdauer maximal drei Monate.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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