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Vor allem bei Berufsanfängern ist die Enttäuschung nach der ersten Lohnabrechnung groß. Häufig wird beinahe die Hälfte des Verdienstes einbehalten. Nicht immer ist klar, wie sich die Höhe des Betrags ergibt. Der folgende Artikel bietet einen kurzgefassten Überblick über die wichtigsten Abgaben und deren Berechnung.

So berechnen sich die Steuern

Mit Steuern werden die Ausgaben des Staates finanziert. Jeder Arbeitnehmer bekommt es bei der Lohnabrechnung mit drei Steuerarten zu tun:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

Die Höhe der Lohnsteuer hängt von den Lebensumständen ab. Alleinerziehende befinden sich in der Klasse 1. Die Lohnsteuerklasse 2 ist Alleinerziehenden vorbehalten. In der Klasse 3 befinden sich verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Partner entweder nicht arbeitet oder sich in Lohnsteuerklasse 5 befindet. Verdienen Paare etwa gleich viel, sind sie in Lohnsteuerklasse 4. Die Klasse 5 ist für Verheiratete, deren Partner sich in Klasse 3 befindet. Schließlich gibt es noch die Steuerklasse 6. Diese ist für Arbeiter und Angestellte mit einer zweiten Lohnsteuerkarte vorgesehen. In jeder Klasse ändert sich die Höhe der Abgaben. So zahlen Ledige in der Steuerklasse 1 mehr Steuern als Verheiratete in Klasse 3. Die genaue Höhe der Lohnsteuer kann man im Internet berechnen.

Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent vom Einkommen (Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent). Tritt der Steuerzahler aus der Kirche aus, zahlt er diese Abgabe nicht mehr.

Der Solidaritätszuschlag wurde nach der Wiedervereinigung erhoben und bis heute nicht vollständig abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2021 haben sich allerdings die Freigrenzen stark erhöht. Jetzt müssen Unverheiratete erst ab einem Bruttoverdienst von 16.956 Euro (33.912 EUR bei Zusammenveranlagung) 5,5 Prozent von der Lohnsteuer als Solidaritätszuschlag bezahlen.

Sozialabgaben dienen zur Absicherung des Arbeitslebens

Ein zweiter großer Bereich sind Sozialabgaben, also

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Höhe der Krankenversicherung beträgt 14,5 Prozent, wobei die Krankenkassen noch einen Zusatzbeitrag erheben können. Den Beitrag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.

Die Pflegeversicherung dient zur Finanzierung der Pflege im Alter. Der Arbeitnehmer zahlt 3,05 Prozent. Wer über 23 Jahre alt und kinderlos ist, zahlt 3,3 Prozent. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Betrag.

Die Rentenversicherung dient zur Absicherung im Alter. Insgesamt werden 18,6 Prozent fällig. Auch hier muss der Arbeitnehmer nur die Hälfte bezahlen.

Die Arbeitslosenversicherung zahlt einen Teil des Einkommens weiter, sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlieren. Dafür werden im Monat 2,4 Prozent fällig. Dieser Betrag wird ebenfalls geteilt.

Steuerfreie Bezüge auf der Lohnabrechnung

Für Leser, die gerne Geld anlegen möchten, bleibt leider vom Brutto häufig zu wenig übrig. Es gibt jedoch Zuwendungen, die den Geldbeutel entlasten und für die unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuer bezahlt werden muss.

Oft handelt es sich dabei um Sachbezüge, wie Berufsbekleidung, private Nutzung des Firmenwagens oder Rabatte auf Waren des Unternehmens. 44 Euro pro Monat ist die Bagatellgrenze. Erst bei einem höheren Betrag werden Abgaben berechnet. Der Freibetrag für Rabatte liegt bei 1080 Euro.

Manchmal beteiligt sich der Arbeitgeber an den Reisekosten. Dieser Betrag taucht auf der Gehaltsabrechnung auf, ohne dass dafür Steuern fällig werden.

Abgaben sind ein notwendiges Übel

Fast jeder hat sich schon einmal über die hohen Abgaben geärgert. Sie sind aber notwendig. Steuern ermöglichen erst das angenehme Leben in Wohlstand, das die meisten Menschen führen. Wie wichtig die Krankenversicherung ist, weiß jeder, der schon einmal eine Arztrechnung aus eigener Tasche bezahlen musste.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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