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Einen guten Unfallgutachter zu finden, ist gar nicht so einfach, da es recht viele Gutachter für die unterschiedlichsten Anliegen gibt. So ist es beispielsweise bei einem Gutachten, das im Rahmen eines Unfalls benötigt wird, logischerweise besser, auf einen Gutachter zu setzen, der sich auf solche Gutachten spezialisiert hat, und nicht einen Gutachter, der sonst nur Gutachten für Oldtimer oder dergleichen erstellt. Darüber hinaus gibt es aber noch einige weitere Faktoren, auf die man achten sollte, wenn man auf der Suche nach einem guten Unfallgutachter ist. Aber welche sind das im Detail?

Was sind die Aufgaben eines Unfallgutachters?

Einen Unfallgutachter benötigt man, wie der Name schon sagt, wenn ein Unfall mit einem anderen Beteiligten geschehen ist. Das durch den Gutachter erstellte Gutachten dient dabei der Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners. Hier kommt es aber auch darauf an, ob man Geschädigter ist, oder gar selbst schuld am Unfall. In letzterem Fall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel nicht übernommen, sondern man muss selbst dafür aufkommen.

Was, wenn man Geschädigter ist?

Wenn man nicht die Schuld am Unfall trägt, sollte man ganz genau darauf achten, für welchen Gutachter man sich entscheidet. Zwar wird oft von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen, einen Gutachter zu schicken, wobei das in den meisten Fällen nicht die beste Lösung ist. Schließlich agiert dieser Gutachter in der Regel im Interesse der gegnerischen Versicherung und versucht unter Umständen, Kosten einzusparen.

Was viele nicht wissen: Als Geschädigter darf man sich den Gutachter selbst aussuchen. Wenn man also ein Unfallgutachten in Berlin benötigt, darf man frei darüber entscheiden, wer das Gutachten abnimmt. Die Kosten werden dabei von der gegnerischen Versicherung getragen. Dabei handelt es sich in der Regel um die beste Option, da man auf diese Art und Weise einen unabhängigen Gutachter bekommt, der auch wirklich einen realistischen Wert für das beschädigte Fahrzeug bestimmt und nicht im Sinne der gegnerischen Versicherung den Spielraum nach unten ausnutzt.

Gibt es Ausnahmen von der Regelung?

Obwohl man prinzipiell die freie Wahl darüber hat, welchen Gutachter man beauftragt, werden die Kosten für das Gutachten nicht immer übernommen. Das ist dann der Fall, wenn es sich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Das sind Schäden, deren Instandsetzung nicht mehr als 750 Euro kosten wird. Nichtsdestotrotz kann es manchmal gar nicht so leicht sein, einen Bagatellschaden zu erkennen und die eventuelle Wertminderung zu berücksichtigen.

Allerdings ist ein erfahrener Gutachter in der Lage, einen solchen Schaden zu erkennen. In einem solchen Fall wird der Gutachter kein herkömmliches Gutachten, sondern ein sogenanntes Kurzgutachten erstellen. Der Vorteil dabei ist, dass die Kosten für das Gutachten im Gegensatz zu einem „normalen“ Gutachten auch bei Bagatellschäden nicht vom Geschädigten übernommen werden müssen. Umso wichtiger ist es also, auf einen erfahrenen und geübten Unfallgutachter zu setzen.

Fazit

Ein Unfallgutachten ist im Rahmen der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung ein wirksames Mittel, um eine angemessene Einschätzung des Fahrzeugs zu erhalten. Wichtig ist dabei allerdings, dass es sich um einen unabhängigen Gutachter handelt, der im Interesse der Geschädigten und nicht dem der gegnerischen Versicherung agiert. Auch die Erfahrung spielt eine große Rolle.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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