Als Rechtsanwalt vertritt man die Rechte seiner Mandanten, wenn diese zur Durchsetzung ihrer Interessen juristischen Beistand benötigen. Der Beruf des Rechtsanwalts erfreut sich hohen Ansehens in der Gesellschaft und kann, mit dem nötigen Biss, sehr lukrativ sein. Und er hat auch eine stark soziale Seite, denn dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, bedeutet nicht selten, diesem in schwierigen Lebenssituationen beizustehen.
Wie wird man Rechtsanwalt?
Um den Beruf des Rechtsanwalts erlernen zu können, bedarf es einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität. Wer an einer Fachhochschule studiert, kann das Studium zwar auch absolvieren und Jurist werden, darf jedoch nicht als Rechtsanwalt tätig sein und wird ohne Universitätsabschluss nie vor Gericht seiner Arbeit nachgehen können. Um an einer Universität studieren zu können, benötigt man die allgemeine Hochschulreife – das Abitur. Der Studiengang gehört zu den anspruchsvollsten und intensivsten Studiengängen – also reicht das Abitur alleine nicht aus, um erfolgreich Jura zu studieren. Motivation, Ehrgeiz, eine hohe Konzentrationsgabe und eine ausgesprochen hohe Lernbereitschaft sind Grundvoraussetzung. Nur so kann man später in Rechtsanwaltskanzleien wie www.rechtsanwaelte-lechner.de tätig werden.
Wie läuft das Studium ab?
Das mehrjährig andauernde Studiengang an der Universität umfasst zunächst alle theoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaften. Dieses schließt man dann mit dem 2. Staatsexamen ab. Danach folgt das Refendariat in einer Anwaltskanzlei, welches eine Dauer von zwei Jahren hat. Im Normalfall absolviert der Student 4 Semester Grundstudium und 5 Semester Hauptstudium. Danach legt der Studierende die 1. juristische Prüfung ab, das sogenannte „1. Staatsexamen“. Dieses berechtigt den Studenten zur Aufnahme des Referendariats. Im Referendariat werden verschiedenste Lehrveranstaltungen besucht, welche von berufstätigen Juristen abgehalten werden. Der Student durchläuft mehrere Stationen, bevor es das 2. Staatsexamen ablegen kann. Dazu gehört unter anderem das Amts- oder Landgericht, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht und die Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei. Als Referendar erhält man eine Vergütung des jeweiligen Bundeslandes, die etwa 800 Euro beträgt. Am Ende des Referendariats wird das 2. Staatsexamen absolviert. Es beinhaltet andere Schwerpunkte als das 1. Staatsexamen – statistisch gesehen ist die Durchfallquote hier sehr hoch. Allerdings besteht das Recht, die Prüfung ein weiteres Mal zu wiederholen.
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