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Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln unter anderem Fragen wie Bestattungspflicht, Ruhezeiten, Bestattungsfrist sowie Friedhofspflicht.

Das Bestattungsgesetz zu erlassen ist Sache der einzelnen Länder. Aus diesen Grund sind sie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, auch wenn viele der Inhalte in den Grundzügen identisch oder zumindest sehr ähnlich sind. Einfach ausgedrückt wird in diesen Gesetzen festgelegt, wie mit einem Verstorbenen verfahren werden muss.

Die Bestattungsfrist etwa legt fest, wie lange es maximal dauern darf, bis der Verstorben ab dem Zeitpunkt des Todes in eine Leichenhalle verbracht wird. Diese Frist liegt zwischen 24 und 36 Stunden. Ein weiterer, immer wieder diskutierter Punkt ist der Friedhofszwang.

Er ist ein wichtiger Bestandteil der Bestattungsgesetze und besagt, dass es nicht zulässig ist, dass eine Bestattung außerhalb des Friedhofsgeländes stattfindet. So ist in Deutschland eine Verstreuung der Asche in der Luft oder die Herstellung von Diamanten aus Asche eines Verstorbenen wegen des Friedhofzwangs nicht möglich. Dies wird aber teilweise umgangen, indem eine entsprechende Bestattung im angrenzenden Ausland organisiert wird.

Die Angehörigen und Hinterbliebenen sind grundsätzlich verpflichtet, die Bestattung zu organisieren. Auch das wird im Bestattungsgesetz festgehalten. Zudem ist die Reihenfolge ersichtlich, damit klar ist, wer der Angehörigen die Pflichten und auch die Kosten für die Bestattung tragen muss.

Durch die Bestattungsgesetze in Deutschland ist es nicht möglich, dass eine muslimische Bestattung unter Einhaltung der dabei gängigen Regeln stattfinden kann. So soll der Verstorbene beispielsweise im muslimischen Glauben innert 24 Stunden beigesetzt werden. Die Bestattungsgesetze in Deutschland erlauben aber eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Weiter gibt es eine Sargpflicht, während beim Einhalten des muslimischen Beerdigungsritus die Leiche nur in ein Leintuch gehüllt und so begraben wird. Diese Sargpflicht wurde von einigen Friedhöfen etwas gelockert und es wurden spezielle Grabfelder geschaffen. So sind etwa eine muslimische Bestattung in Köln auf Wunsch möglich, die ohne Sarg stattfindet.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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