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Ein Kauf auf Rechnung ist bei vielen Käufern beliebt, da man nicht sofort bezahlen muss. Doch ist das immer der Fall und was sollte generell bei einem Rechnungskauf beachtet werden?

Bei einem Kauf auf Rechnung, schickt der Händler die bestellte Ware inklusive der Rechnung an den Empfänger. Wenn die Rechnungsadresse von der Lieferadresse abweicht, schickt das Unternehmen die Rechnung an die angegebene Rechnungsadresse. Der Empfänger hat daraufhin bei Erhalt der Ware eine bestimmte Frist, welche auf der Rechnung ersichtlich ist, um den Rechnungsbetrag zu zahlen. In der Regel beträgt diese Frist 14 Tage. Sie kann jedoch auch kürzer oder länger sein oder sogar mit einer Fälligkeit „sofort“ angegeben sein.

Besonderheiten bei einem Kauf auf Rechnung

Ein Vorteil für Käufer mit einem Kauf auf Rechnung ist, dass keine Angaben zum eigenen Konto oder der Kreditkarte gemacht werden müssen. Zudem hat man die Gelegenheit, die Ware bei Erhalt zu prüfen, bevor sie bezahlt wurde. Zum Beispiel bietet das beim Kauf von Kleidung einen gewissen Komfort, da diese öfters auch mal zurückgeschickt wird. Beliebt sind auch größere Anschaffungen -Etwa ein E-Bike auf Rechnung kaufen zu können.

Zudem bietet ein Kauf auf Rechnung eine bestimmte Überbrückungszeit, wenn nicht sofort bezahlt werden muss. Für den Verkäufer hingegen stellt der Rechnungskauf zwar ein Serviceangebot an die Kunden dar, welches aber auch mit einem Risiko verbunden ist. Denn in der Regel wird er nicht immer eine Bonitätsprüfung vornehmen können.

Rechnungskauf: Wie viel Zeit bleibt bis zur Zahlung?

Nach einer Bestellung auf Rechnung, zum Beispiel in einem Onlineshop, bleibt einem nicht immer so viel Zeit, bis das Geld beim Rechnungssteller auf dem Konto eingegangen sein muss. Bei sämtlichen Kaufverträgen gilt das dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zugrunde liegende „Zug-um-Zug-Prinzip“ aus § 320 BGB. Dieses besagt, dass Leistung und Gegenleistung prinzipiell Zug um Zug, also gleichzeitig, zu erfolgen haben. Dieses Prinzip findet grundsätzlich auch beim Rechnungskauf Anwendung. Wenn man nun in einem Onlineshop bestellt, steht es diesem jedoch frei, auch andere als die gesetzlichen Zahlungsfristen bei Kauf auf Rechnung anzugeben.

Die gesetzliche Zahlungsfrist setzt immer dann ein, wenn bei Vertragsabschluss keine Vereinbarungen zum Zahlungsziel getroffen wurden. Das schließt auch mit ein, wenn die Rechnung des Verkäufers keine Angabe zu einer bestimmten (längeren) Frist enthält.

Das heißt für Käufe auf Rechnung: Wenn mit dem Verkäufer keine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart wurde und auf der Rechnung diesbezüglich auch nichts angegeben ist, wird die Rechnung mit Erhalt fällig. Das heißt sie muss umgehend bezahlt werden. Das gilt zum Beispiel auch, wenn der Rechnungszusatz heißt: „Zahlbar sofort und ohne Abzug“.

Vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist

Vertragsparteien haben das Recht, ein Zahlungsziel zu vereinbaren. Das ist auch im Onlinehandel so üblich. Bietet ein Onlinehändler den Kauf auf Rechnung an, so erlaubt dies dem Käufer ab Erhalt der Ware und Rechnung üblicherweise noch 14 Tage oder sogar 30 Tage zu warten, bis er den Rechnungsbetrag überweisen muss.

Meist sind diese Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers enthalten. Bei Abschluss einer Bestellung akzeptiert der Käufer die AGB, welche Bestandteil des geschlossenen Vertrages ist.
Es kann aber auch sein, dass erst die Rechnung des Verkäufers eine Angabe (Rechnungszusatz) zur Fälligkeit enthält. Diese kann dann zum Beispiel lauten „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ oder „zahlbar bis zum“. Auch hier muss die Rechnung bis zum Ablauf der angegebenen Frist beglichen werden.

Mahnung und Verzug

Kommt es zu der Situation, dass der Käufer und Rechnungsempfänger nicht fristgerecht zahlt, kann er in Verzug geraten, wodurch weitere Kosten entstehen können. Nach § 286 BGB muss der Gläubiger (z.B. Onlinehändler) erst einmal eine Mahnung an den Schuldner (Käufer) senden. Erst wenn der der offene Rechnungsbetrag auch nach Erhalt der Mahnung nicht beglichen wird, befindet sich der Käufer im Verzug. Dann können ihm Verzugszinsen und Kosten für weitere Mahnungen in Rechnung gestellt werden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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