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Für das Fuhrpark-Management gibt es in Unternehmen meist keine eigene Stelle. Dabei verursachen die Dienstfahrzeuge teils hohe Kosten, bringen laufende Arbeit mit sich und nehmen den Arbeitgeber auch in die Pflicht. Daher ist es wichtig, dass das Fuhrpark-Management auf sicheren Beinen steht.

Fuhrpark-Management: Die Aufgaben wachsen mit der Flotte

Bereits in vielen KMUs findet sich ein eigener Fuhrpark. Darunter fallen alle Dienstautos und auch jedes Nutzfahrzeug. Wie groß der Fuhrpark ist, hängt natürlich auch immer von der Branche ab. Ein Spediteur hat in der Regel natürlich einen größeren Fahrzeugpool als ein IT-Unternehmen. Dabei wächst der Fuhrpark meist mit der Größe des Unternehmens. Denn nicht nur im Top-Management und Vertrieb sind Dienstautos gefragt. Auch im mittleren Management und darunter wird das Dienstfahrzeug immer mehr zum Jobargument. In vielen Branchen herrscht derzeit ein Arbeitnehmermarkt und Unternehmen haben Probleme damit, qualifiziertes Personal zu finden. Umso wichtiger ist es, entscheidende Benefits anzubieten. Ein eigenes Firmenauto kann dabei durchaus den Unterschied machen. Mit der wachsenden Anzahl an Fahrzeugen steigt natürlich auch der Aufwand. Viele Betriebe greifen daher auf spezielle Software für die Verwaltung des Fahrzeugpools zurück. Alternativ kann natürlich auch mit herkömmlichen Excel-Listen gearbeitet werden. Darin lässt sich vermerken, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, wann der Reifenwechsel ansteht und wer das Fahrzeug zuletzt genutzt hat.

Der Fuhrparkleiter braucht Zeit für seine Aufgaben

In vielen Betrieben lohnt es sich nicht, eine eigene Stelle für den Fuhrparkleiter zu schaffen. Daher wird das Management meist vom Chef selbst, der HR-Abteilung oder einem langjährigen Mitarbeiter betreut. Die laufenden Aufgaben sind jedoch nicht zu unterschätzen. Es ist wichtig, dem Fuhrparkleiter Zeit für seine zusätzlichen Aufgaben einzuräumen. Ansonsten droht Gefahr, dass das Management weniger effizient abgewickelt wird. Der größte Kostenfaktor liegt dabei natürlich in der Beschaffung neuer Fahrzeuge. Hier gilt es, stets auf dem neuesten Stand zu sein. 2024 gibt es keine Förderung für E-Mobilität mehr. Noch im vergangenen Jahr konnten hier bis zu 4.500 Euro geltend gemacht werden. Pro E-Auto können zudem mit THG-Zertifikaten bis zu 100 Euro erwirtschaftet werden. Dafür muss die Kopie des Fahrzeugscheins bei einem Zwischenhändler wie dem ADAC hochgeladen werden. Dieser Zwischenhändler reicht den THG-Antrag beim Umweltbundesamt ein. Auch die Verwaltung der Tankkarten kann Unternehmen einiges an Geld sparen. Wenn hier effizient verhandelt wird, gibt es von den Anbietern günstigere Konditionen. Diese sind jedoch meist an ein gewisses Umsatzminimum gekoppelt. Daher gilt es, die gefahrenen Kilometer aus dem Fuhrpark möglichst genau zu kennen.

Unternehmen in der Pflicht: Führerscheinkontrolle und UVV-Unterweisung

Wenn Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, müssen Unternehmen für eine sichere Nutzung des Fahrzeugs garantieren. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Betriebe zwei Mal jährlich den Führerschein ihrer Angestellten überprüfen. Das ist natürlich nur dann notwendig, wenn diese Mitarbeiter auf ein Dienstfahrzeug zurückgreifen. Auch die UVV-Fahrerunterweisung muss einmal jährlich stattfinden. Was in der Unterweisung thematisiert werden muss, regelt die DGUV Vorschrift 70. Um die Sicherheit im Dienstfahrzeug zu erhöhen, können Unternehmen auch freiwillige Fahrsicherheitstrainings anbieten. Vor allem für Außendienstmitarbeiter kann es sich hierbei auch um ein Goodie handeln. Diese Mitarbeiter sind oft Tausende von Kilometern im Jahr unterwegs und somit auch den verschiedensten Gefahren auf der Straße ausgesetzt.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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