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Ein anerkanntes Hilfsmittel für zu Hause sind Notrufsysteme für Senioren und pflegebedürftige Personen. Entsteht zu Hause ein Notfall, können die Nutzer über den Hausnotruf sofort Hilfe herbeirufen. Ein Notrufsystem für zu Hause oder unterwegs, verleiht vielen ein beruhigendes Gefühl. Dabei stellt sich die Frage, ob die Krankenkasse das Notrufsystem bezahlt, und falls ja, welche Voraussetzungen hierfür bestehen müssen.

Kostenübernahme der Notrufsysteme

Die Kosten für Notrufsysteme können von der Pflegekasse übernehmen werden, da diese als offiziell anerkanntes Hausmittel gelten. Übernommen wird eine monatliche Gebühr bis zu 23 Euro plus Anschlussgebühr. Dies wurde mit Wirkung zum 01.06.2018 gesetzlich festgelegt. Für die Kostenübernahme müssen allerdings zwingende Voraussetzungen erfüllt werden. Bei der betroffenen Person muss mindestens der Pflegegrad 1 vorliegen. Des Weiteren muss die Person allein leben oder mit jemanden zusammen, der in einer Notsituation eventuell auch nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen. Die andere Voraussetzung ist, dass davon ausgegangen werden muss, dass der Betroffene in einer Notsituation nicht mit einem handelsüblichen Telefon Hilfe holen kann. Sind diese Voraussetzungen gegeben, übernimmt die Pflegekasse die Gebühren für Notrufsysteme.

Antrag bei der Pflegekasse

Sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gegeben, muss hierfür der Antrag gestellt werden. Zunächst sollte die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit vorliegen. Ist dies nicht der Fall, sollte der entsprechende Antrag gestellt werden. Danach kann der Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden. Diesen erhält man bei der entsprechenden Krankenkasse. Der gestellte Antrag wird im Nachgang geprüft und die Kostenübernahmeerklärung oder Ablehnung erteilt. Im letzten Schritt muss ein Notrufsystem installiert werden.

Eine Möglichkeit ist es, zuerst einen Anbieter für Notrufsysteme zu suchen, bevor der Antrag gestellt wird. Der Grund hierfür ist, dass einige Anbieter die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse übernehmen und hilfreiche Tipps geben können. Allerdings sollte hier ein Anbieter gewählt werden, den die Krankenkasse gestellt hat.

Funktion der Notrufsysteme

Die Notrufsysteme bestehen aus einem Sender und einem Empfänger. Der Sender ist beispielsweise in einem Armband, Anhänger oder Kette eingebaut und kann am Körper getragen werden. Der Empfänger ist eine Basisstation, die in einem zentralen Raum aufgestellt werden muss. Die Notrufsysteme werden durch Drücken des Knopfs ausgelöst. Sie können beim Duschen und Händewaschen getragen werden, da sie wasserdicht sind.

Wichtig zu wissen ist, dass die Notrufzentrale 24 Stunden täglich besetzt ist. Der Funksender ist zudem stark genug, um über größere Distanzen innerhalb der eigenen vier Wände das Signal zu übertragen. Das Mikrofon und der eingebaute Lautsprecher sind zudem so konzipiert, dass die Kommunikation durch Wände möglich ist. Die Notrufzentrale nimmt wichtige Daten wie Krankheiten und Medikamenteneinnahme auf und gibt dies an das Rettungsteam weiter. Wer möchte, kann zudem einen Verwandten oder Bekannten informieren lassen. Auch wenn man sich nicht über das Mikrofon äußert, beispielsweise bei Bewusstlosigkeit, wird der Rettungsdienst sofort gerufen.

Wer möchte, kann einen Haus- oder Wohnungsschlüssel hinterlegen lassen. Dies ist sehr zu empfehlen, da im Notfall die Tür zur Wohnung nicht aufgebrochen werden muss. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Schlüssel in einem Schlüsselkasten mit digitalem Schloss direkt neben Tür anbringen zu lassen. Weiter kann der mobile Notruf auch auf das Handy übertragen werden. Spezielle Sturzmelder oder Fallsensoren können am Gürtel angebracht werden, die beim Sturz sofort einen Notruf absetzen. Weiter kann eingerichtet werden, dass jeden Tag eine bestimmte Taste gedrückt werden muss, um so zu signalisieren, dass es einem gut geht. Anderenfalls wird der Rettungsdienst alarmiert.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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