Wenn bei einem Autounfall die Schuldfrage nicht vollständig geklärt werden kann und ein Gutachten notwendig wird, dann muss ein KFZ-Sachverständiger hinzugezogen werden. Dieser beurteilt die vorhandenen Schäden und den Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Unfall. In der Regel wird das Gutachten für die Versicherung erstellt, manchmal benötigt ein Anwalt das Gutachten für ein Gerichtsverfahren. Damit der gesamte Vorgang reibungslos und fachlich korrekt abläuft, ist die Wahl des richtigen KFZ-Sachverständigen von großer Bedeutung.
Beauftragung
Normalerweise bestellt die Autoversicherung bei unklaren Unfallschäden selbstständig einen KFZ-Gutachter. Als Geschädigter hat man aber das Recht auf einen Gutachter seines Vertrauens – wenn keine Mitschuld am Unfall besteht. Manchmal gibt es Klauseln in der Versicherungspolice, dass eine bestimmte Vertragswerkstatt aufgesucht werden muss. Wenn der Geschädigte nicht mit dessen Kostenvoranschlag einverstanden ist, kann er selber auf eigene Kosten einen zweiten Gutachter hinzuziehen.
Daran erkennt man einen guten KFZ-Sachverständigen
Generell ist die Berufsbezeichnung nicht rechtlich geschützt. Das heißt, dass sich jeder so nennen darf, der eine solche Weiterbildung gemacht hat. Ein guter KFZ-Sachverständiger Hannover weist von selber auf seine Urkunden und Zeugnisse der bestandenen Fort- und Weiterbildungen hin. Oder er zeigt sie gerne auf Verlangen. Dann sollte der Gutachter neutral sein und die Schäden objektiv beurteilen und in ihrer Gänze. Er notiert sich sämtliche Schäden und Auffälligkeiten und fotografiert sie zusätzlich ab. Manchmal ist auch ein Video notwendig. Der Gutachter nimmt jedoch nicht nur die Schäden an sich in Augenschein, sondern bewertet obendrein sämtliche Zeugenaussagen sowie das Wetter und die Uhrzeit des Unfalls. Wenn es sich um Bagatellschäden bis zu einer Höhe von 750 Euro, dann erstellt ein kompetenter KFZ-Sachverständiger lediglich ein Kurzgutachten.
Das perfekte Gutachten
Ein kompetenter Gutachter verfasst das Gutachten so, dass jeder Beteiligte es versteht. Er benutzt eine klare, gut verständliche und präzise Ausdrucksweise und verzichtet auf Fremdwörter. Zudem bleibt er beim Kernthema und schweift nicht ab, der rote Faden wird beibehalten. Die Gliederung erfolgt nach den Vorgaben der ZPO (Zivilprozessordnung). Einzeln aufgeführt werden müssen alle Beteiligten, die entsprechenden Daten (auch des Unfallherganges) sowie die Aufgabenstellung und der Zweck/ das Ziel des Gutachtens.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)