polizeiliches Führungszeugnis
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polizeiliches FührungszeugnisWas steht im polizeilichen Führungszeugnis?

Das polizeiliche Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung und beinhaltet die registrierten Vorstrafen einer Person. Allerdings muss es sich hierbei schon um starke Verstöße der Gesetzgebung halten. Kleinere Delikte oder gar Ordnungswidrigkeiten werden hier nicht notiert. Lediglich Gesetzesbrüche, die zu mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe länger als drei Jahre führen, finden Einzug in das Zeugnis.

Für was wird das polizeiliche Führungszeugnis benötigt?

Um diese Frage kurz zu beantworten: Wenn es Jemand verlangt. Zu meist möchte das ein neuer Arbeitgeber oder eine andere Behörde. Arbeitgeber sichern sich so ab keinen Schwerverbrecher einzustellen. Behörden prüfen bei Zertifikaten oder Befugnisse oder ob der Betroffene nicht nur die fachliche Kenntnis besitzt, sondern ob er auch sozial soweit im Stande ist, diese Tätigkeit auszuführen. Als Beispiele sind hier zu nennen, die Finanzbranche oder in der Justiz selbst. Also in Branchen, in denen eine kriminelle Energie größere Auswirkungen haben kann. Das Führungszeugnis können Sie sich hierfür nach erfolgreicher Beantragung vom Bundesamt für Justiz in Bonn schicken lassen.

Wie kann ich ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen?

Um ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen zu können, sind verschiedene Wege möglich:

  1. Wenn Sie eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion besitzten, können Sie das Führungszeugnis über das Online Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
  2. Natürlich können Sie das Führungszeugnis auch Offline beantragen. Hierfür reicht ein Weg zur örtlichen Meldebehörde, dem Bürgeramt oder dem Einwohnermeldeamt. Dort können Sie mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (also dem Personalausweis oder dem Reisepass) das Zeugnis beantragen. Das Dokument wird Ihnen allerdings auch hier nicht direkt Vorort ausgehändigt, sondern per Post an Sie geschickt.
  3. Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert oder erhalten einfach kein Termin bei den Behörden, so können Sie die Beantragung auch per Brief oder Fax durchführen. Sie benötigen auch hierfür lediglich ein amtlichen Lichtbildausweis und eine öffentlich beglaubigte Unterschrift von Ihnen.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

 

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