Diesel
0 3 Minuten 6 Jahren
Kaum ein Tag vergeht, ohne das in den Nachrichten Neues über die Diskussion rund um den Diesel berichtet wird. Die Stichworte Fahrverbote und Umrüstung schrecken Automobilindustrie und Autofahrer auf und führen zu sinkenden Verkaufszahlen und Wertverlusten bei Diesel. Doch was steckt genau hinter diesem Thema, dass so viele Autofahrer beunruhigt?

Auslöser der Diskussion sind zwei Faktoren, die zu Überlegungen um Fahrverbote und Umrüstungen von Dieselautos in Deutschland führte.Zum einen sind dies die seit 2010 gültigen EU-weiten Stickoxid-Grenzwerte. Diese wurden in mehreren Städten deutlich überschritten, sodass die EU-Kommission Deutschland zum Handeln aufforderte. Insbesondere der Hauptverursacher, der innerstädtische Verkehr, sollte seinen Beitrag leisten. Dies trifft insbesondere Dieselfahrzeuge, von denen selbst die Saubersten viermal mehr dieses Luftschadstoffes ausstoßen als vergleichbare Benzinmodelle.

Zum anderen wurde bei Tests entdeckt, dass Dieselfahrzeuge mit Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden. Diese war so eingestellt, dass die Abgasreinigung nur in Testsituationen optimal funktioniert. Unter Realbedingungen dagegen wurde sie häufig abgeschaltet.

Als Lösung wird gefordert, dass die Automobilindustrie betroffene Dieselfahrzeuge umrüsten soll. Hierzu gibt es zum einen die Möglichkeit die Motor- und Abgasreinigungssoftware zu verändern. Zum anderen gibt es die aufwendigere, aber von Experten als effektiver eingeschätzte, Möglichkeit der hardwareseitigen Umrüstung des Motors um diesen auf den aktuell höchsten Stand der Abgasnorm Euro 6 zu bringen.

Dies löst jedoch kurzfristig das Problem der Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte in Städten nicht. Daher gibt es Forderungen ältere und dreckigere Dieselfahrzeuge in den Städten mit einem Fahrverbot zu belegen. Um dieses umsetzen zu können, gibt es Vorschläge moderne Dieselfahrzeuge mit geringem Stickstoffdioxidausstoß und Benziner mit einer blauen Plakette zu versehen. Das Bundesverkehrsministerium lehnt jedoch bisher Fahrverbote sowie diese Kennzeichnung ab.
Durch die EU-Kommission gezwungen stellten jedoch einzelne Städte Luftreinhaltepläne auf, die Fahrverbote enthalten. Dies führte zu Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht, ob dies zulässig ist. Eine Entscheidung hierzu soll es am Dienstag 27. Februar 2018 geben.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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