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Wie in jedem Grenzgebiet innerhalb Europas ist es nicht unüblich, dass man in einem Land wohnt und im Nachbarland arbeitet. So auch zwischen Deutschland und der Schweiz. In diesem Fall ist vor allem die Tatsache in Betracht zu ziehen, dass deutsche Arbeitnehmer mit dem Prädikat “Jobs Zentralschweiz” deutliche finanzielle Unterschiede zu in Deutschland arbeitenden Menschen verzeichnen können. Die Schweiz ist eines der reichsten Länder weltweit. Umso höher fallen auf schweizerischem Staatsgebiet die jeweiligen Gehälter aus. Für Menschen, die dort arbeiten, jedoch im weitaus günstigeren Deutschland leben, eine ideale Situation.

Als Lebenshaltungskosten werden die üblichen wirtschaftlich-finanziellen Alltagsbedingungen vieler Menschen bezeichnet. Darunter fällt beispielsweise der regelmäßige Einkauf im Supermarkt, Spritkosten für Autos, Mietzahlungen et cetera. Und diese sind in Deutschland um einiges niedriger als in der benachbarten Schweiz. Da die Lebenshaltungskosten dort weitaus höher sind, sind allerdings auch die Gehälter in einem höheren Niveau. Der Vorteil für deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz: Sie verdienen dort viel Geld bei vergleichsweise niedrigen Ausgaben auf der anderen Seite der Staatsgrenze.

Besonderheiten für deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte hier noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es sich beim Wort “deutsch” hier nicht um die Nationalität, sondern den Wohnsitz handelt. Es geht darum, dass in Deutschland wohnende Menschen tagtäglich über die Grenze in die Schweiz und zurück pendeln, um dort zu arbeiten. Dies bringt einige Besonderheiten mit sich, da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist. In dieser gibt es nämlich offene Grenzen zwischen Nachbarländern, beispielsweise den Benelux-Staaten, Frankreich, Österreich und Deutschland. Wer in die Schweiz einreisen möchte, und zwar fünf Tage die Woche, muss davor gewisse Sachverhalte vorweisen können.

Zunächst muss ein sogenannter “Ausweis G” bei den Schweizer Behörden beantragt werden. Zuständig dafür ist meist der Arbeitgeber. Um den Ausweis beantragen zu können, müssen jeweils eine Kopie von Arbeitsvertrag, Wohnsitzbescheinigung, Personalausweis oder Reisepass, sowie Passfoto vorliegen.

Des Weiteren muss jeder in Deutschland lebende und der Schweiz arbeitende Mensch über ein Schweizer Bankkonto haben. Auf dieses wird monatlich das Gehalt vom Arbeitgeber überwiesen. Im Normalfall eröffnen viele Arbeiter aber auch ein zweites, zusätzliches Konto in Deutschland. Dies soll bestenfalls die teils hohen Kosten bei Auslandsüberweisungen vermeiden, wie das beispielsweise bei Mietkosten der Fall wäre.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die als Grenzgänger bezeichneten Menschen, auf die all dies zutrifft, haben meist allerdings auch noch eine andere Verpflichtung: Das eigenständige Übernehmen der Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. In der Schweiz wird diese nämlich im Regelfall nicht wie in Deutschland vom Arbeitgeber übernommen. Stattdessen kommen dort Beschäftigte normalerweise selbst für die Krankenkassenbeiträge auf. Es gibt natürlich auch landesübergreifende Kooperationen zwischen Krankenkassen. In Sonderfällen kann man sich daher auch von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass die Beiträge für die GKV in Deutschland teils deutlich höher ausfallen.

Abgesehen davon besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich in Deutschland privat versichern zu lassen. Hier ist es allerdings zwingende Voraussetzung, sich in der Schweiz von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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