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Bereits seit vielen Jahren kümmert sich das Portal Fairplane um die Rechte von Fluggästen und unterstützt sie dabei, ihre zustehenden Entschädigungszahlungen von den Fluggesellschaften zu erhalten. Viele Fluggäste sind irgendwann einmal von Flugannullierungen, Flugverspätungen, oder dem Verlust beziehungsweise der Beschädigung seines Gepäcks betroffen. Dafür stehen den Passagieren natürlich Entschädigungen zu, allerdings ist das Einfordern dieser oft sehr zeitaufwändig und nervenaufreibend.

Fairplane hilft dabei, dass die Kunden ihr zustehendes Recht erfahren. Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwälten für Reiserecht werden die Kundenansprüche mit einer Erfolgsquote von 98,5 Prozent durchgesetzt – falls nötig, auch vor Gericht. 

So geht Fairplane bei der Durchsetzung der Kundeninteressen vor 

Bei dem Einfordern der Entschädigungen von den Fluglinien scheitert ein Großteil der Kunden, wenn sie versuchen, dieses in Eigenregie durchzusetzen. Oft antworten die Airlines gar nicht oder schicken nach langer Wartezeit eine Ablehnung der Forderung. 

Die Fluggesellschaften sind sich nämlich im Klaren darüber, dass Passagiere, um ihre Interessen durchzusetzen, zum einen über gewisse juristische Kenntnisse verfügen müssen und zum anderen eine Vielzahl an Informationen zu dem betreffenden Flug benötigen. Sehr häufig verweisen die Fluggesellschaften auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen, um der geforderten Entschädigungszahlung zu widersprechen. 

Daten an Fairplane übermitteln

Mit Fairplane können Kunden im ersten Schritt kostenlos und unverbindlich berechnen, in welcher Höhe ihnen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zusteht. Diese kann bis zu 600 Euro betragen. 

Wird Fairplane im Anschluss mit der Durchsetzung des Anspruchs auf Entschädigung beauftragt, wird der individuelle Fall durch die fachlich versierten Vertragsanwälte übernommen. Nötig ist dazu lediglich die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen des Fluges. 

Der Service von Fairplane umfasst dabei zwei unterschiedliche Varianten: Die Standard-Variante sowie die Express-Methode. Bei der Express-Variante müssen die Kunden lediglich 24 Stunden auf die Zahlung ihrer Entschädigung warten. Allerdings fällt hier auch die Provision für das Portal höher aus.

Verhandlung mit den Fluggesellschaften auf Augenhöhe

Der kundenfreundliche Service von Fairplane ermöglicht es den betroffenen Passagieren, sich mit den Airlines auf Augenhöhe hinsichtlich ihrer Entschädigungsansprüche auseinanderzusetzen. Das gilt sowohl für Forderungen bezüglich Flugverspätungen und -annullierungen als auch bei Problemen mit Gepäckstücken.

Fairplane nutzt für die Durchsetzung der Kundeninteressen eine große Datenbank, in der täglich aktualisierten Daten zu Problemflügen, Wetterereignissen und Fluggesellschaften aufgenommen werden. 

Den Anwälten stehen damit die konkreten Daten hinsichtlich des Verkehrs, Flughafens, Fluges und den Wetterbedingungen zur Verfügung. Daher können sie den Nachweis erbringen, dass die Ausrede der außergewöhnlichen Umstände für den jeweiligen Flug nicht zutrifft, die angegebenen Verspätungszeiten zutreffen oder sonstige Einwände unbegründet sind. 

Kommt es im Laufe der Durchsetzung der Interessen zu einem Gerichtsverfahren, dann wird das Kostenrisiko von Fairplane übernommen, ebenso wie die Vorfinanzierung der Kosten und Gebühren. 

Fairplane erhält bei Entschädigung vereinbartes Erfolgsendgelt 

Kunden stehen mit der Beauftragung von Fairplane auf der sicheren Seite, da die Arbeit rein erfolgsbasiert stattfindet. Eine Provision für das Portal wird nur dann fällig, wenn die Entschädigungszahlung erfolgreich durchgesetzt werden konnte. Diese Provision beträgt in der Regel zwischen 24 und 35 Prozent der Höhe der gesamten Entschädigung. 

Sollte die Einforderung der Entschädigung nicht durchgesetzt werden können oder ein Verfahren vor Gericht verloren werden, entstehen für den Auftraggeber keinerlei Kosten, womit die Durchsetzung der Interessen durch Fairplane zu einer risikolosen Angelegenheit wird. 

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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