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Die Schweiz ist ein begehrtes Land für Auswanderer. Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten, können verschiedene Wege infrage kommen.

Einbürgerungsverfahren

Als „ius sanguinis“ bezeichnet wird das von väterlicher und mütterlicher Seite durch Abstammung erworbene Bürgerrecht. Damit eine ordentliche Einbürgerung in die Schweiz erfolgt, sind mindestens 10 Jahre Leben in der Schweiz vorausgesetzt. Von diesen 10 Jahren müssen drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung des Antrags in der Schweiz gelebt worden sein. Eine Niederlassungsbewilligung muss in Besitz sein, um eine ordentliche Einbürgerung zu ersuchen. Doppelt zählt die Zeit, wenn die Lebensjahre zwischen dem 8. und 18.  Jahr in der Schweiz verbracht wurden. Je nach Kanton, können Voraussetzungen und Verfahren verschieden sein.

Eine einfachere Einbürgerung – auch erleichterte Einbürgerung genannt – ist für Personen möglich, die mit einem Schweizer Staatsbürger verheiratet sind. Auch die Zugehörigkeit zur Dritten Ausländergeneration und Geburt in der Schweiz ermöglichen eine erleichterte Staatsbürgerschaft.

As Schweizer Bürgerrecht kann durch Adoption erworben werden. Dabei muss die adoptierte Person jedoch minderjährig sein. Zudem muss der adoptierten Person eine volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes zugesprochen werden.

Das Einbürgerungsverfahren wird in mehrere Schritte gegliedert. Dazu gehört auch eine Prüfung der Integration und die Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz. Es fallen Gebühren für die Bearbeitung der Einbürgerung an.

Sicher ist mit dieser Betrachtung noch nicht alles abgedeckt. Informationen zur Einbürgerung in die Schweiz gibt es unter anderem die offizielle Website des Staatssekretariats für Migration heraus. Dort erhalten Suchende auch die Adressen der kantonalen Behörden.

Schweizer Krankenkassen

Zur hohen Lebensqualität in der Schweiz tragen die Schweizer Krankenkassen bei. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) reguliert die Krankenkassen. Es gibt hierbei bestimmte Rechte und Pflichten, die beachtet werde müssen.

Zum einen besteht Versicherungspflicht. Alle Einwohner der Schweiz müssen krankenversichert sein egal welcher Nationalität. Wer sich nicht versichert, wird von der Behörde einem Versicherer zugewiesen. Für alle Versicherten gleich sind die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese bietet eine Basisversorgung in Bezug auf Schutz vor Krankheit, bei Mutterschaft oder Unfällen. Auch wenn der Versicherte vorübergehend im Ausland arbeiten sollte, bleibt in der Regel die Schweizer Krankenversicherung aufrecht.

Die Krankenversicherungen müssen alle Versicherten gleich behandeln und eine angemessene medizinische Behandlung gewähren. Der Gesundheitszustand eines Versicherten darf beispielsweise keinen Grund für eine Unterscheidung darstellen.

Finanziert werden die Krankenversicherung durch sogenannte Prämien, die die Versicherten leisten. Des Weiteren beteiligen sich die Versicherten bei Kosten und der Staat unterstützt mit Zuschüssen. Die Versicherung darf jährlich gewechselt werden. Die Wahl der Versicherung ist frei jedoch am Wohnort gebunden. Die Kostenbeteiligung der Versicherten erfolgt über Selbstbehalte, Spitalbeiträge und Franchisen. Vergünstigungen gibt es für Personen in wirtschaftlichen bescheidenen Verhältnisse und für Kinder und Jugendliche. Für diese Gruppen kann eine Prämienverbilligung infrage kommen.Die beste Krankenversicherung für Schweizer lässt sich mit einem Vergleich ermitteln. Die genannten Informationen sind lediglich Eckpunkte, um sich ein Bild von der Schweizer Krankenversicherung zu machen. Beratung, Vergleich und Informationen richten sich nach den persönlichen Umständen. Offizielle Quellen und Beratungsstellen stehen für weitergehende Informationen zur Verfügung.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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