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Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, sollte darauf achten, dass der Kaufvertrag alle Rechte des Käufers und auch die Rechte des verkäufers schriftlich fest hält. Ausschliesslich dann wird für beide Seiten eine entsprechende Sicherheit gewährleistet.

Wichtige Details, die im Autokaufvertrag auf keinen Fall fehlen dürfen

Im Kaufvertrag veim Verkauf eines Gebrauchtwagen sollten in jedem Fall die persönliche Daten von Verkäufer und Käufer ethalten sein. Das bedeutet die Anschrift, der Name und das Geburtsdatum sowie die Personalausweisnummer müssen eingetragen werden. Darüber hinaus werden die Daten des Kraftfahrzeuges, wie Hersteller, Typ, Kennzeichen, Fahrzeug-Ident-Nr., sowie Erstzulassung und Zubehör, wie auch Kaufpreis im Vertrag festgehalten. Weitere Inhalte im Autokaufvertrag sind Unfallschäden und eventuelle Beschädigungen, sowie mögliche Garantiezusagen des Verkäufers. Wichtige Details sind auch die Erklärung zur Ummeldung des Fahrzeuges und Notizen, dass der Käufer Zulassungsbescheinigungen, Untersuchungsberichte und das Auto mit Schlüsseln erhalten hat. Zu guter Letzt macht die Unterschrift von Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag vollständig.

Formulare für den Autokaufvertrag

Der Kaufvertrag muss nicht selbst verfasst werden. Im Internet gibt es viele Muster für den Autokaufvertrag, die alles enthalten. Wichtig ist zwei Exemplare auszufüllen, damit Käufer und Verkäufer jeweils ein unterschriebenes Exemplar erhalten.

Mängel am Gebrauchtwagen erwähnen

Beim Ve4kauf eines Gebrauchtwagen steht der Verkäufer in der Pflicht dem Käufer alle bekannten Mängel und Unfallschäden zu nennen. Weiss der Verkäufer nicht, ob das Auto einen Unfallschaden hatte oder Mängel aufweist, sollte dieser im Kaufvertrag „keine Angaben“ markieren.

In diesem Fall tritt die Haftung durch den Verkäufer nur dann ein, wenn dieser dem Käufer ganz bewusst Schäden oder Mägel verschwiegen hat.

Tipps für den Verkauf eines Gebrauchtwagen

Der Verkäufer trägt in beiden Exemplaren des Autokaufvertrages den Namen und die Anschrift des Käufers ein. Ebenfalls bei der Meldung an die Versicherung und an die Zulassungsstelle werden diese Daten genannt. Wichtug ist es die Personaldaten des Käufers mit dem Pass oder Personalausweis abzugleichen. Damit keine
Probleme mit Ratenzahlungen entstehen, empfiehlt es sich bei der Übergabe des Fahrzeugs den vollen Kaufpreis in bar zu nehmen.

Im Idealfall lassen beide Vertragspartner die Echtheit des Geldes auf einer Bank überprüfen. Ist das alles erledigt, bekommt der Käufer die zweite Zulassungsbescheinigung, die auch als Fahrzeugbrief bekannt ist. Ist der Verkaufsprozeß beendet, werden die Papiere kopiert und der Verkäufer schickt die Originale an die Zulassungsstelle, sowie an die Versicherung.

Autoankauf online

Einen Gebrauchtwagen verkauft man am einfachsten über eine Online-Autobörse. Diese bieten einen Autoankauf zu fairen Preisen. Selbstverständlich hat man auch die Möglichkeit das Fahrzeug über einen Gebrauchtwagenhändler zu verkaufen. Alternativ kann das alte Auto für das neue Fahrzeug in Zahlung gegeben werden. Es empfiehlt sich vor dem Verkauf den Wert des Autos von einem erfahrenen Kfz-Gutachter schätzen zu lassen. Ebenfalls ein Vergleich im Internet lohnt sich, um sich zu informieren, zu welchem Preis ähnliche Fahrzeuge verkauft werden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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