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Wahrscheinlich erleben diese unangenehme Situation viele Menschen wenigstens einmal in ihrem Leben: Ein paar Sekunden der Unachtsamkeit führen dazu, dass die Tür der Wohnung ins Schloss fällt und der Schlüssel noch steckt – allerdings von Innen.

In einem solchen Fall kommt in der Regel niemand um die Beauftragung eines Schlüsseldienstes herum. Ein professioneller Schlüsseldienst ist zwar in der Lage, die Tür in kurzer Zeit wieder zu öffnen, allerdings sind die Kosten für seine Tätigkeit oft nicht ganz günstig. Wenn nicht nur der Schlüssel zur eigenen Wohnung, sondern für eine gesamte Schließanlage verloren geht, können die Kosten sogar schnell in einen fünfstelligen Bereich steigen.

Viele Verbraucher stellen sich daher berechtigter Weise die Frage, ob sie sich die Kosten, die für die Arbeit des Schlüsseldienstes angefallen sind, von ihrer Versicherung erstatten lassen können. Es gibt zwar durchaus Fälle, in denen die Hausratversicherung für die Kosten, die durch einen abhanden gekommenen Schlüssel verursacht werden, einspringt, allerdings ist dies nur bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus der Fall.

Welche Versicherung in welchen Fällen der richtige Ansprechpartner ist und was bei einer Schlüsselversicherung beachtet werden muss, erklärt der folgende Artikel.

Welche Versicherung kommt für die Kosten für den Schlüsseldienst auf?

In erster Linie ist die Art des Schlosses, welches durch den Schlüsseldienst geöffnet werden musste, beziehungsweise die Art des verlorenen Schlüssels, dafür ausschlaggebend, ob die Versicherung dazu verpflichtet ist, für die Kosten aufzukommen.

Wenn der Schlüssel einer Kleingartenanlage oder eines Bekannten verloren wurde und ein Schlüsseldienst als Folge die Tür öffnen oder sogar das Schloss komplett austauschen muss, zahlt die Kosten in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Denn diese Versicherung ist schließlich dafür da, um Schäden, die an den Rechtsgütern Dritter entstehen, entsprechend abzusichern. Dazu gehören auch fremde Schlüssel.

Wenn es sich allerdings bei dem verlorenen Schlüssel um den für die eigene Wohnungs- oder Haustür handelt, könnte die Hausratsversicherung der richtige Ansprechpartner sein, um die Kosten, die für die Arbeit des Schlüsseldienstes angefallen sind, zu erstattet.

Keine automatische Versicherung gegen Verlust des Schlüssels

Für Verbraucher ist es allerdings äußerst wichtig zu wissen, dass die Absicherung gegen einen Verlust des Haustürschlüssels in der Hausratsversicherung nicht automatisch inkludiert ist.

Im Basistarif der Versicherung ist diese Police in der Regel nicht enthalten. Somit müssen diejenigen, die im Falle des Falles die Kosten für den Schlüsseldienst erstattet bekommen möchten, zusätzliche Premium- oder Plus-Policen abschließen. Dadurch wird der Versicherungsbeitrag natürlich erhöht. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen sind dem jeweiligen Vertrag der Versicherung zu entnehmen.

Wenn ein Schlüssel verloren gegangen ist, der nicht dem privaten Umfeld zugerechnet werden kann, sondern aus dem beruflichen Kontext stammt, können die Kosten für die Arbeit des Schlüsseldienstes schnell stark in die Höhe schießen. Aus Gründen der Sicherheit muss in einem solchen Fall nämlich normalerweise die komplette Schließanlage des Unternehmens ausgewechselt werden.

Damit in einer solchen Situation nicht der finanzielle Ruin droht, sollten besonders diejenigen, die in ihrem beruflichen Umfeld häufig mit fremden Schlüsseln umgehen, in ihre betriebliche Haftpflichtversicherung zusätzliche Schlüsselklauseln aufnehmen. Details dazu finden sich in dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Diese zusätzliche Absicherung erweist sich im Notfall als wahrer Retter.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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