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Nur die wenigsten treffen die Entscheidung umzuziehen aus dem Bauch heraus. Mit einer Übersiedelung ist immerhin einiges an bürokratischem Aufwand verbunden. Die Beweggründe für eine Übersiedelung sind ganz unterschiedlich: Naturgemäß ziehen junge Menschen irgendwann einmal vom Elternhaus in eine eigene Bleibe. Die meisten Umzüge passieren wegen einer Veränderung im Privatleben: Ziehen Partner zusammen, entscheiden sie sich für eine neue Wohnung, kündigt sich Nachwuchs an kann es ebenfalls sein, dass das Eigenheim zu klein wird. Doch auch Trennungen oder ein Jobwechsel führen dazu, dass Umzugsmaterialien gekauft und alles Hab und Gut zusammengepackt wird. 

Die Umzugsstudie spricht klare Worte

Unglaublich aber wahr, jeden Tag wechseln 22.000 Deutsche ihren Wohnort. Das besagt eine im Frühjahr 2018 durchgeführte Studie, die Ergebnisse einer Umfrage des Bielefelder Meinungsforschungsinstituts und eine Auswertung aus der Umzugsdatenbank Postadress enthält. Spannende Fakten daraus sind:

  • Jedes Jahr ziehen mehr als doppelt so viele Deutsche um wie Berlin Einwohner hat: Rund 8 Millionen sind es pro Jahr
  • Rund 45 Prozent aller Menschen, die in den letzten 12 Monaten zum Zeitpunkt der Befragung umgezogen sind, waren 18 bis 29 Jahre alt
  • Jeder Dritte möchte sich mit einem Umzug die persönliche Wohnsituation verbessern, also in eine ansprechendere Gegend oder in eine hochwertigere Bleibe ziehen. 
  • Mehr als die Hälfte aller Umzüge finden im Umkreis von 40 Kilometern statt. 51 Prozent übersieden innerhalb einer Gemeinde oder einer Stadt

Die Mehrzahl der Befragten gab an, sich vom Umzug gestresst zu fühlen. Ein spannendes Detail ist auch die Zeit, die für die Planungsphase veranschlagt wird. Nur 15 Prozent beginnen mit dem Zusammenpacken zwei Wochen vor dem Auszugstermin, die meisten nehmen sich ein bis zwei Monate Zeit. Das ist auch gut so, denn bei einem Umzug geht es um weitaus mehr als den Hausrat in Kartons zu verpacken. 

Kündigungsfristen versäumen kann teuer kommen

Eine neue Bleibe zu finden ist heute so einfach wie nie zuvor: Ein internetfähiges Endgerät – sei es Smartphone, Laptop oder PC reicht aus, um sich mit einer der zahlreichen Immobilienplattformen zu verbinden. Egal ob es eine Wohnung oder ein Haus sein soll, dank der übersichtlichen Suchmaske der Portale ist die passende Immobilie rasch gefunden. Schnell per mail einen Besichtigungstermin ausgemacht, das Traumobjekt ist gefunden und schon können die Taschen gepackt werden. Was in der Theorie so einfach klingt, lässt sich in der Praxis nicht umsetzen. Bei Mietwohnungen ist nämlich – sofern nicht anders vereinbart – eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Dabei gelten bestimmte Formalitäten: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter einlangen (erfolgt die Kündigung zum Beispiel am 3. Mai, ist der Vertrag mit 31. Juli aufgelöst). Auf keinen Fall sollte die Kündigung per E-Mail oder gar telefonisch, sondern mit eingeschriebenem Brief erfolgten. 

Bei einigen anderen Verträgen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das ist zum Beispiel beim Strom- und Gasanbieter der Fall. Bezieht ein Mieter Energie vom Grundversorger und hat den Anbieter noch nie gewechselt, gilt ohnehin eine kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Bei längeren Verträgen, die oft auf 24 Monate abgeschlossen werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht nur, wenn der Anbieter den neuen Wohnort nicht beliefert. Dasselbe gilt für den Internetanschluss: Ist Internet in der neuen Bleibe vom selben Provider lieferbar, gibt es keinen Anspruch auf eine Sonderkündigung. Rechtswidrig ist seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2012 jedoch eine automatische Verlängerung bei einem Umzug: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Laufzeit bei einem Umzug von manchen Unternehmen automatisch um 24 Monate verlängert. Bei einer Hausratsversicherung verhält es sich ähnlich: Darin sind ja nur bewegliche Güter erfasst, daher werden Polizzen in der Regel bei einem Umzug nur adaptiert, jedoch nicht gekündigt. Um die Kündigungsfristen machen sich Mieter also besser schon zeitgerecht vor der Übersiedelung Gedanken. 

Nach dem Umzug ist die Arbeit noch lange nicht getan

Auch nach der Übersiedelung gilt es einige Termine fristgerecht wahrzunehmen. Besonders wichtig ist die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach der Übersiedelung erfolgen. Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde spricht man von einer Ummeldung, ansonsten von einer Anmeldung. Generell sollte die Meldung persönlich erfolgen. Vorgelegt werden müssen der Personalausweis, ein Reisepass (falls vorhanden), das Meldeformular und die Wohnungsgeberbescheinigung. Dieses vom Vermieter ausgefüllte Formular ist seit dem 1. November 2015 verpflichtend und soll den Missbrauch von Wohnadressen vermeiden.

Der Umzug hat auch Auswirkungen auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Zuständig ist eine KFZ-Zulassungsbehörde, erfolgt die Übersiedelung innerhalb eines Zulassungsgebiets kann in manchen Fällen auch das Einwohnermeldeamt die Adressänderung vornehmen. Dann reichen der Personalausweis, der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein als Dokumente aus. Bei einer Änderung des Zulassungsgebiets müssen der Zulassungsbehörde außerdem die alten Kennzeichen, der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung und die Versicherungsnummer vorgelegt werden. 

Auch andere Stellen müssen über den Umzug informiert werden: Dazu zählen natürlich der Arbeitgeber, außerdem das Finanzamt, die Familienkasse und Schule oder Kindertagesstätte (falls diese nicht ohnehin gewechselt werden).

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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