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Zwischen einem Gutachter und Sachverständiger für Immobilien besteht kein Unterschied. Verbraucher nutzen häufig den Begriff Gutachter, Juristen und Beamte sprechen eher von Sachverständigen.

Aufgaben des Sachverständigen

Ein Immobiliensachverständiger begutachtet Immobilien und darf ein Gutachten über den Wert des Hauses ausstellen. Es gibt viele Gründe aus denen ein solches Gutachten verlangt werden kann, beispielsweise zur Bewertung von Grundstücken, bei Scheidungen, Erbschaften, Fragen vom Finanzamt und als Nachweis bei einer Vermögensübersicht. Es gibt verschiedene Arten von Sachverständigen, denn grundsätzlich kann sich jeder Mensch als Sachverständiger bezeichnen. Manche Sachverständige sind freiberuflich tätig ohne bestimmte Qualifikationen, andere sind staatlich anerkannt, nach DIN zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt. Die öffentlich bestellten und vereidigten und die qualifizierten Sachverständigen haben sich in einem Bundesverband zusammengeschlossen.

Die Bewertung der Immobilie

Das Honorar des Sachverständigen ist abhängig von Art und Umfang des Gutachtens. In der Regel wird mindestens ein vierstelliger Betrag verlangt, bei juristischen Gutachten gilt eine festgelegte Vergütungsordnung. Ein Gutachter und Sachverständiger für Immobilien führt eine Außen- und Innenbesichtigung durch und überprüft während dieser die gesamte Immobilie. Er erstellt aus den Unterlagen zur Immobilie und den Eindrücken beim Besichtigungstermin ein Gutachten. Das Grundstück und seine Lage werden beschrieben, außerdem wird der Zustand des Objekts beschrieben. Besonderheiten, beispielsweise Baumängel oder bestimmte Belastungen, werden ebenfalls aufgeführt.

Nutzen des Gutachtens

Das Gutachten stellt eine neutrale Bewertung des Objekts da. Immobiliengutachten werden für viele verschiedene Anlässe benötigt, beispielsweise für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, denn beide Parteien möchten wissen, was die Immobilie wert ist. Im Falle einer Scheidung oder Erbschaft ist der Wert ebenfalls wichtig, denn das Vermögen soll korrekt verteilt werden können. Das Finanzamt benötigt von manchen Personen eine Vermögensauskunft und auch für Darlehen wird der Wert der Immobilie benötigt, wenn sie als Sicherheit für den Kredit dienen soll oder falls eine Hypothek aufgenommen werden soll. Für Banken werden Beleihungswertgutachten gemäß §16 PfandBG erstattet. Ein Verkehrswertgutachten ist in §194 BauGB geregelt, Auftraggeber sind
häufig Privatkunden.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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